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Jeder benötigt ständig Dienstleistungen, Produkte oder Informationen. Der Insider Management Club hat eine Liste von Anbietern zusammen-gestellt, von deren Leistungen er sich selbst überzeugt hat oder ihm von vertrauenswürdigen Quellen empfohlen wurden.


 

 



 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Gebrauchte Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft werden dürfen. Das Urteil vom 17. Juli ist vor allem für Firmen relevant, die sich etwa für ihre Warenverwaltung neue Software zulegen. Aber auch Verbraucher profitieren, denn immer häufiger werden Programme im Internet als Download-Software statt auf CD-Rom oder DVD verkauft (Az.: I ZR 129/08). Das Urteil, mit dem der BGH eine entsprechende Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs umsetzt, ist ein Erfolg für die deutsche Firma Usedsoft. Sie handelt mit gebrauchter Software und war deshalb von der US-Firma Oracle verklagt worden.
Usedsoft verkauft Lizenzen auch solcher Software, die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr benötigt wird. Mit dem erworbenen "gebrauchten" Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die Software direkt beim Hersteller neu herunterladen. Solche Lizenzen umfassen meist ein dauerhaftes Nutzungsrecht und gegebenenfalls auch das Recht auf Aktualisierungen. Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Sachaufklärung an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa noch geklärt werden, ob der Zweiterwerber einer Software das Recht auf eine aktualisierte Version habe.

 

 

 

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