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Jeder
benötigt ständig Dienstleistungen, Produkte
oder Informationen. Der Insider Management Club
hat eine Liste
von Anbietern zusammen-gestellt, von deren Leistungen
er sich selbst überzeugt hat oder ihm von vertrauenswürdigen
Quellen empfohlen wurden.
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Gerichtsurteile |
Gebrauchte
Software-Lizenzen dürfen weiterverkauft werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass
gebrauchte Software-Lizenzen generell weiterverkauft
werden dürfen. Das Urteil vom 17. Juli ist vor
allem für Firmen relevant, die sich etwa für
ihre Warenverwaltung neue Software zulegen. Aber auch
Verbraucher profitieren, denn immer häufiger
werden Programme im Internet als Download-Software
statt auf CD-Rom oder DVD verkauft (Az.: I ZR 129/08).
Das Urteil, mit dem der BGH eine entsprechende Entscheidung
des Europäischen Gerichtshofs umsetzt, ist ein
Erfolg für die deutsche Firma Usedsoft. Sie handelt
mit gebrauchter Software und war deshalb von der US-Firma
Oracle verklagt worden.
Usedsoft verkauft Lizenzen auch solcher Software,
die vom ursprünglichen Käufer nicht mehr
benötigt wird. Mit dem erworbenen "gebrauchten"
Lizenzschlüssel kann sich der Käufer die
Software direkt beim Hersteller neu herunterladen.
Solche Lizenzen umfassen meist ein dauerhaftes Nutzungsrecht
und gegebenenfalls auch das Recht auf Aktualisierungen.
Der BGH verwies den Fall aber zur weiteren Sachaufklärung
an die Vorinstanz zurück. So müsse etwa
noch geklärt werden, ob der Zweiterwerber einer
Software das Recht auf eine aktualisierte Version
habe. |
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